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SWISS Abschleppservice – Wappen mit Schweizerkreuz, Adler und Abschleppwagen SWISS Abschleppservice
Kosten 5 Min. Lesezeit

Auto abgeschleppt – wer zahlt eigentlich?

Zwischen „ist versichert" und „zahle ich selbst" liegen schnell mehrere hundert Franken. Der Unterschied entscheidet sich meist in den Minuten vor dem Anruf.

Kurz gesagt

Wer übernimmt die Abschleppkosten?

Je nach Fall die Motorfahrzeugversicherung mit Pannenhilfe-Zusatz, ein Automobilclub, die Mobilitätsgarantie des Herstellers – oder Sie selbst. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden zahlt die Haftpflicht der Gegenseite. Klären Sie das vor der Beauftragung, nicht danach.

Die vier üblichen Fälle

  • Panne ohne Unfall: Pannenhilfe-Zusatz Ihrer Versicherung oder Clubmitgliedschaft, sonst Selbstzahler
  • Unfall mit eigenem Verschulden: Kaskoversicherung, sofern vorhanden – sonst selbst
  • Unfall mit Fremdverschulden: Haftpflichtversicherung der Gegenseite
  • Neuwagen: häufig Mobilitätsgarantie des Herstellers, oft mehrere Jahre gültig

Warum die Reihenfolge wichtig ist

Viele Versicherungen und Clubs arbeiten mit eigenen Partnerbetrieben. Wer selbst jemanden beauftragt, bekommt die Kosten unter Umständen nur teilweise oder gar nicht erstattet. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung vor der Beauftragung klärt das – und dauert selten länger als drei Minuten.

Im echten Notfall gilt allerdings: Sicherheit geht vor Kostenoptimierung. Wenn Sie auf der Autobahn stehen, rufen Sie zuerst Hilfe und klären die Kostenfrage danach.

Was Sie sich geben lassen sollten

  • Eine Rechnung mit einzelnen Positionen, nicht nur einer Pauschale
  • Datum, Uhrzeit, Abhol- und Zielort
  • Kennzeichen und Fahrzeugtyp
  • Den Grund des Einsatzes in einem Satz

Ohne diese Angaben lehnen Versicherungen die Erstattung regelmässig ab – nicht aus Bosheit, sondern weil sie die Leistung nicht zuordnen können.

Fazit

Prüfen Sie zuerst Police, Clubkarte und Herstellergarantie – in dieser Reihenfolge. Wir stellen Ihnen in jedem Fall eine nachvollziehbare Rechnung aus, mit der Sie bei Ihrer Versicherung nicht in Erklärungsnot geraten.

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